Ja, wenn die Verordnung vor dem 01.01.2021 ausgestellt wurde. Ab dem Ausstellungsdatum 01.01.2021 gilt nur noch das neue Verordnungs-Muster lt. neuer Heilmittelrichtlinie. Ggf. muss dann eine Neuausstellung durch den Arzt erfolgen.
Ja, wenn die Verordnung vor dem 01.01.2021 ausgestellt wurde. Ab dem Ausstellungsdatum 01.01.2021 gilt nur noch das neue Verordnungs-Muster lt. neuer Heilmittelrichtlinie. Ggf. muss dann eine Neuausstellung durch den Arzt erfolgen.
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